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Privatsphären

Privatsphären bezeichnet in der deutschsprachigen Diskussion die unterschiedlichen Bereiche des persönlichen Lebens, die eine Person als privat ansieht und vor öffentlicher Einsicht oder unbeabsichtigter Offenlegung geschützt wissen möchte. Der Begriff wird häufig synonym mit Privatsphäre verwendet, umfasst aber auch rechtliche und gesellschaftliche Dimensionen des Schutzes von personenbezogenen Daten sowie von individuellen Lebensbereichen.

In der Praxis unterscheidet man häufig zwei Bedeutungsfelder: Zum einen der Schutz personenbezogener Daten, also Informationen,

Auf rechtlicher Ebene spielen sowohl verfassungs- wie datenschutzrechtliche Normen eine Rolle. In Deutschland schützt das Grundgesetz

Im digitalen Zeitalter stehen Privatsphären vor Herausforderungen, etwa durch Tracking, personalisierte Werbung oder datenbasierte Profilbildung. Schutzmaßnahmen

anhand
derer
eine
Person
identifiziert
oder
identifizierbar
ist;
zum
anderen
die
private
Lebenswelt,
also
Heim,
Familie,
intime
Beziehungen
und
persönliche
Gedanken,
die
außerhalb
des
öffentlichen
Raums
liegen.
die
Privatsphäre
und
das
Persönlichkeitsrecht,
etwa
durch
Artikel
1
und
Artikel
2,
sowie
spezielle
Vorschriften
zu
dem
Schutz
der
Korrespondenz
(Artikel
10).
Auf
EU-Ebene
regelt
die
Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO)
den
Umgang
mit
personenbezogenen
Daten,
ergänzt
durch
nationale
Gesetze
wie
das
BDSG.
Diese
Regelwerke
betreffen
Erhebung,
Speicherung,
Verarbeitung
und
Weitergabe
von
Daten
sowie
die
Rechte
der
Betroffenen.
umfassen
Privacy
by
Design
(Datenschutz
durch
Technikgestaltung),
transparente
Datenschutzhinweise,
informierte
Einwilligungen,
Data
Minimization
und
nutzerfreundliche
Kontrollmöglichkeiten.