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Praxispartnern

Praxispartnern bezeichnet im deutschsprachigen Gesundheitswesen und in anderen Berufszweigen die Personen oder Organisationen, die mit einer Praxis kooperieren, um Leistungen zu erbringen, Ressourcen zu bündeln und die Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Die Partnerschaft kann auf verschiedene Formen und Zielrichtungen ausgerichtet sein und umfasst sowohl berufliche als auch organisatorische Aspekte.

Typische Praxispartner sind Ärzte, Fachärzte, Heilberufler, Krankenhäuser, medizinische Versorgungszentren (MVZ), Labore, Apotheken sowie weitere therapeutische oder

In Deutschland lassen sich Praxiskooperationen unter anderem in Praxisgemeinschaften, Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) oder Partnerschaftsgesellschaften (PartG) organisieren. Praxisgemeinschaften

Governance, Abrechnung und Datenverarbeitung erfolgen vertraglich geregelt. Partner legen Aufgaben, Beitrags- und Gewinnverteilung fest, koordinieren Arbeitspläne,

Vorteile sind erweiterte fachliche Kompetenzen, breiteres Serviceangebot, bessere Personalkapazitäten und höhere wirtschaftliche Stabilität. Herausforderungen umfassen regulatorische

administrative
Dienstleister.
Durch
die
Zusammenarbeit
sollen
Kompetenzen
erweitert,
der
Zugang
zu
diagnostischen
und
therapeutischen
Angeboten
verbessert
und
Wartezeiten
reduziert
sowie
die
betriebliche
Effizienz
gesteigert
werden.
bündeln
Räume
und
Infrastruktur,
während
die
Partner
ihre
Berufsausübung
eigenständig
fortführen.
MVZ
sind
als
rechtliche
Gesellschaften
organisiert,
in
denen
Ärzte
oder
Psychotherapeuten
beschäftigt
oder
beteiligt
sein
können.
Die
konkrete
Ausgestaltung
variiert
je
nach
Beruf,
Praxisform
und
vertraglicher
Vereinbarung.
Qualitätsstandards
und
haftungsrechtliche
Fragen.
Der
Austausch
sensibler
Patientendaten
richtet
sich
nach
DSGVO,
Berufsrecht
und
sonstigen
gesetzlichen
Vorgaben,
was
Datenschutz
und
Datensicherheit
in
der
Praxis
besonders
wichtig
macht.
und
haftungsrechtliche
Fragen,
Interessenkonflikte,
Koordinationsbedarf
und
mögliche
Reibungen
in
der
Praxisführung
sowie
die
Notwendigkeit
klarer
vertraglicher
Regelungen.