Praxispartnern
Praxispartnern bezeichnet im deutschsprachigen Gesundheitswesen und in anderen Berufszweigen die Personen oder Organisationen, die mit einer Praxis kooperieren, um Leistungen zu erbringen, Ressourcen zu bündeln und die Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Die Partnerschaft kann auf verschiedene Formen und Zielrichtungen ausgerichtet sein und umfasst sowohl berufliche als auch organisatorische Aspekte.
Typische Praxispartner sind Ärzte, Fachärzte, Heilberufler, Krankenhäuser, medizinische Versorgungszentren (MVZ), Labore, Apotheken sowie weitere therapeutische oder
In Deutschland lassen sich Praxiskooperationen unter anderem in Praxisgemeinschaften, Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) oder Partnerschaftsgesellschaften (PartG) organisieren. Praxisgemeinschaften
Governance, Abrechnung und Datenverarbeitung erfolgen vertraglich geregelt. Partner legen Aufgaben, Beitrags- und Gewinnverteilung fest, koordinieren Arbeitspläne,
Vorteile sind erweiterte fachliche Kompetenzen, breiteres Serviceangebot, bessere Personalkapazitäten und höhere wirtschaftliche Stabilität. Herausforderungen umfassen regulatorische