Polizeieinsatz
Polizeieinsatz bezeichnet eine abgestimmte Maßnahme der Polizei zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, zur Durchsetzung von Gesetzen sowie zum Schutz von Personen und Eigentum. Ein Einsatz kann geplant sein (z. B. Routineeinsätze, Veranstaltungssicherung) oder sich aus einer akuten Gefahrensituation ergeben (z. B. Amoklage, bewaffnetes Verbrechen). Er umfasst Personal, Ausrüstung, Technik und Kommunikationsstrukturen und richtet sich nach den geltenden Rechtsgrundlagen.
Typen und Beispiele umfassen Routineeinsätze wie Streifenfahrten, Verkehrskontrollen, Platzverweise oder Absicherung von Versammlungen; Durchsuchungen oder Festnahmen;
Ablauf und Organisation erfolgen typischerweise über eine Einsatzleitung oder Einsatzführung mit Festlegung von Ziel, Einsatzmitteln, Taktik,
Rechtlicher Rahmen: Polizeiarbeit in Deutschland erfolgt auf Grundlage der Polizeigesetze der Länder sowie einschlägiger bundesrechtlicher Vorschriften.
Nachbereitung: Nach dem Einsatz werden Dokumentation, Berichte und eine evaluierende Bewertung erstellt. Ergebnisse können zu Rechtsmitteln,