Pluralbezeichnung
Pluralbezeichnung ist ein linguistischer Fachausdruck, der die Bezeichnung bzw. Form eines Nomens im Numerus Plural beschreibt. In der deutschen Grammatik unterscheidet man zwischen Singular und Plural, wobei die Pluralbezeichnung die morphologischen und syntaktischen Merkmale umfasst, die ein Substantiv zur Kennzeichnung mehrerer Exemplare erhält. Typische Pluralformen entstehen durch das Anhängen von Endungen (‑e, ‑er, ‑en, ‑n, ‑s), durch Umlautänderungen (z. B. „Mann – Männer“, „Buch – Bücher“) oder durch Kombination beider Prozesse. Manche Substantive bilden den Plural unregelmäßig oder bleiben unverändert (z. B. „Kind – Kinder“, „Fisch – Fisch“).
Die Wahl der Pluralbezeichnung ist häufig durch Wortklasse, Wortstamm und phonologische Bedingungen determiniert. Lehnwörter aus anderen
Im Sprachvergleich zeigt sich, dass viele indogermanische Sprachen komplexe Pluralbildungssysteme besitzen, während andere (z. B. Chinesisch) keinen morphologischen