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Pluralbezeichnung

Pluralbezeichnung ist ein linguistischer Fachausdruck, der die Bezeichnung bzw. Form eines Nomens im Numerus Plural beschreibt. In der deutschen Grammatik unterscheidet man zwischen Singular und Plural, wobei die Pluralbezeichnung die morphologischen und syntaktischen Merkmale umfasst, die ein Substantiv zur Kennzeichnung mehrerer Exemplare erhält. Typische Pluralformen entstehen durch das Anhängen von Endungen (‑e, ‑er, ‑en, ‑n, ‑s), durch Umlautänderungen (z. B. „Mann – Männer“, „Buch – Bücher“) oder durch Kombination beider Prozesse. Manche Substantive bilden den Plural unregelmäßig oder bleiben unverändert (z. B. „Kind – Kinder“, „Fisch – Fisch“).

Die Wahl der Pluralbezeichnung ist häufig durch Wortklasse, Wortstamm und phonologische Bedingungen determiniert. Lehnwörter aus anderen

Im Sprachvergleich zeigt sich, dass viele indogermanische Sprachen komplexe Pluralbildungssysteme besitzen, während andere (z. B. Chinesisch) keinen morphologischen

Sprachen
können
eigenständige
Pluralformen
besitzen,
etwa
das
englische
‑s‑Pluralsystem
in
Worten
wie
„Computer
–
Computer“.
Darüber
hinaus
gibt
es
im
Deutschen
regionale
Varianten,
bei
denen
unterschiedliche
Pluralformen
parallel
existieren,
etwa
„Mädchen
–
Mädchen“
(Neutrum)
versus
„Mädchen
–
Mädchens“
im
Genitiv.
Plural
markieren.
Die
Pluralbezeichnung
spielt
eine
zentrale
Rolle
in
der
Syntax,
weil
sie
Übereinstimmung
(Kongruenz)
mit
Artikeln,
Adjektiven
und
Verben
verlangt.
In
der
Didaktik
wird
die
Pluralbildung
häufig
als
Lernschwerpunkt
behandelt,
da
unregelmäßige
Muster
und
Ausnahmen
die
Sprachproduktion
beeinflussen
können.
Pluralbezeichnungen
sind
somit
ein
wesentliches
Element
der
Grammatik,
das
sowohl
strukturelle
als
auch
funktionale
Aspekte
einer
Sprache
reflektiert.