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Plananpassung

Plananpassung bezeichnet in der deutschen Raumordnung und Bauleitplanung den formalen Prozess, durch den ein bestehender räumlicher Plan angepasst oder ergänzt wird. Typischerweise betrifft sie Inhalte von Bebauungsplänen (BP) oder Flächennutzungsplänen (FNP). Ziel ist es, auf veränderte Rahmenbedingungen – etwa neue Nutzungsbedarfe, Infrastrukturprojekte, Umweltauflagen oder Rechtsvorgaben – zu reagieren und die Kohärenz der Planung sicherzustellen.

Der Ablauf folgt in der Regel einem formalen Verfahren: Ein Anlass zur Anpassung wird festgelegt, ein Änderungsentwurf

Rechtswirkungen: Die Planänderung ändert den maßgeblichen Planbestand in dem geänderten Teilbereich. Sie bindet Behörden, Investoren und

Bezug: Plananpassung ist ein Instrument der Bauleitplanung in Deutschland und wird durch das Baugesetzbuch sowie kommunale

wird
erarbeitet
und
der
Planentwurf
öffentlich
ausgelegt.
Es
folgt
die
Beteiligung
der
Träger
öffentlicher
Belange
und
gegebenenfalls
einer
Umweltprüfung;
im
Rahmen
einer
Abwägung
werden
Vor-
und
Nachteile
gegeneinander
abgewogen.
Je
nach
Umfang
unterscheidet
man
meist
zwischen
geringfügigen
Änderungen
und
umfangreichen
Planänderungen.
Nach
Beschlussfassung
durch
das
zuständige
Kommunalorgan
wird
die
Planänderung
bekannt
gemacht
und
tritt
in
Kraft.
Anlieger;
gegen
Planänderungen
sind
in
der
Regel
Rechtsbehelfe
möglich.
Satzungen
geregelt.
Sie
dient
der
Anpassungsfähigkeit
der
räumlichen
Planung
und
der
besseren
Berücksichtigung
aktueller
Rahmenbedingungen.