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Personenfahrzeuge

Personenfahrzeuge bezeichnet Fahrzeugtypen, deren primäre Aufgabe die Beförderung von Personen ist. Dazu gehören Pkw wie Limousinen, Kombis, Coupés und SUVs sowie Kleinbusse, die überwiegend für den Personentransport ausgelegt sind. In der Europäischen Union erfolgt die Einordnung gemäß der Typengenehmigung nach der Fahrzeugklasse M1 für Fahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen neben dem Fahrer; größere Fahrzeuge, die Personen transportieren, fallen unter M2 oder M3. Die Abgrenzung zu Nutzfahrzeugen erfolgt nach dem Hauptzweck der Nutzung.

Typische Merkmale sind Innenraumgestaltung für Passagiere, flexible Sitzanordnungen und Türkonfigurationen. Die Antriebe reichen von Verbrennungsmotoren über

Sicherheit und Regulierung umfassen Typgenehmigung, Emissions- und Sicherheitsstandards (z. B. WLTP, Euro-6-/6d-Normen), sowie obligatorische Bordtechnik wie

Trends: Die Elektrifizierung, Elektronisierung von Assistenzsystemen, vernetzte Mobilitätsdienste (Carsharing, Ride-Hailing) und Fortschritte bei autonomen Fahrfunktionen beeinflussen

Hybridvarianten
bis
zu
vollelektrischen
Antrieben;
in
vielen
Ländern
gelten
Förderprogramme
und
Emissionsnormen,
die
die
Wahl
der
Antriebsart
beeinflussen.
Neben
Standard-Pkw
gibt
es
kommerziell
genutzte
Personenfahrzeuge
wie
Taxi-
und
Mietwagen,
die
speziellen
Rechts-
und
Sicherheitsanforderungen
unterliegen.
ABS,
ESP,
mehrere
Airbags
und
Fahrerassistenzsysteme.
Öffentliche
Straßenverkehrsordnung
und
Rückhaltesysteme
tragen
zusätzlich
zur
Sicherheit
bei.
Entwicklung
und
Nutzung
von
Personenfahrzeugen.
Urbanisierung
und
Umweltauflagen
fördern
kompakte,
effiziente
Modelle
sowie
neue
Antriebsformen.