Pauschalreiserecht
Pauschalreiserecht bezeichnet das Rechtsgebiet, das Verträge über Pauschalreisen regelt. In der Europäischen Union ist es durch die Richtlinie über verpackte Reiseleistungen (2015/2302) geprägt; in Deutschland umgesetzt wird es vor allem durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) mit den §§ 651a bis 651y.
Eine Pauschalreise liegt vor, wenn der Reisende zwei oder mehr verschiedene Reiseleistungen zu einem Gesamtpreis erhält,
Wichtige Inhalte betreffen Informationspflichten: vorvertragliche Angaben zu Leistungen, Preisen, Reiseroute, Reisezeiten, Inklusivleistungen, Stornoregelungen, Versicherungsschutz sowie Hinweise
Zu den Rechten des Reisenden gehören das Recht auf ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich zugesagten Leistungen, Beistand
Pflichten des Veranstalters umfassen sichere, ordnungsgemäße Durchführung der Reiseleistungen, ausreichende Informationen, Unterstützung vor Ort sowie Haftung