Nutzungsbesitz
Nutzungsbesitz ist ein Begriff aus dem deutschen Sachenrecht, der eine Form des Besitzes beschreibt, bei der eine Person eine Sache zu ihrem Zweck nutzen darf, ohne Eigentümer der Sache zu sein. Der Inhaber des Nutzungsbesitzes übt damit faktisch die Nutzungsmacht aus, während das Eigentum beim Eigentümer verbleibt. Der Begriff dient vor allem dazu, die konkrete Nutzungsmacht gegenüber anderen Rechtspositionen abzugrenzen.
Rechtliche Einordnung und Abgrenzung: Im deutschen Zivilrecht entsteht Besitz als tatsächliche Gewalt über eine Sache. Nutzungsbesitz
Typische Anwendungsfälle: Mieterinnen und Mieter haben Nutzungsbesitz an der gemieteten Wohnung, Leihgeberinnen und -geber überlassen Gegenstände
Pflichten und Beendigung: Nutzungsbesitz ist an die vertraglichen Bedingungen gebunden. Der Inhaber muss die Sache pfleglich
Siehe auch: Besitz, Eigentum, Nutzungsrecht, Nießbrauch, Leihe, Miete, Pacht.