Verfügungsbefugnisse
Verfügungsbefugnisse bezeichnet im deutschen Recht die Befugnis einer Person, dispositive Rechtsgeschäfte mit einem Vermögensgegenstand oder einem Recht vorzunehmen. Dabei handelt es sich um die Fähigkeit, durch Rechtsakte Eigentum, Nutzungsrechte oder Belastungen zu begründen, zu übertragen, zu ändern oder aufzuheben. Die Verfügungsbefugnis entsteht in der Regel durch Eigentum, durch eine rechtsgültige Vollmacht oder durch eine Stellung im Rechtsverkehr (etwa als Geschäftsführer oder Prokurist einer Firma).
Die Verfügungsbefugnis umfasst typischerweise das Recht, im eigenen Namen oder im Namen eines Berechtigten Verfügungen vorzunehmen,
Wesentlich ist, dass Rechtsgeschäfte wirksam nur im Rahmen der bestehenden Verfügungsbefugnis erfolgen. Verfügt eine Person ohne
Siehe auch Vollmacht, Prokura, Verfügungsgeschäft, Eigentum.