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Normhierarchie

Normenhierarchie, auch Normenkette genannt, bezeichnet die Rangordnung von Rechtsnormen nach ihrer Rechtskraft und Quelle. Sie dient der Rechtsvorhersehbarkeit und der Konfliktlösung, indem sie festlegt, welche Norm im Streitfall maßgeblich ist.

Typischerweise besteht die Hierarchie aus mehreren Ebenen: Auf der höchsten Ebene steht die Verfassung eines Staates,

Internationale und supranationale Normen beeinflussen die nationale Ordnung: In vielen Rechtsräumen gilt, dass völkerrechtliche Verträge und

Die Normenhierarchie schafft Stabilität und Rechtsstaatlichkeit, erleichtert die gerichtliche Kontrolle und bestimmt, wie sich neue Normen

die
Grundrechte
schützt
und
die
Grundstrukturen
des
Rechtsordnung
festlegt.
Darunter
folgen
Gesetze,
deren
Regelungsgehalt
dem
Parlament
als
Legislatursphäre
zugeordnet
ist,
sowie
Rechtsverordnungen,
die
von
der
Exekutive
erlassen
werden.
Untergeordnete
Normen
wie
Satzungen
oder
Verwaltungsvorschriften
treten
hinter
Verordnungen
zurück.
Widersprüche
zwischen
Normen
einer
höheren
Stufe
und
einer
niedrigeren
Stufe
führen
dazu,
dass
die
höhere
Norm
maßgeblich
ist.
insbesondere
EU-Recht
Vorrang
vor
nationalem
Recht
haben.
Internationale
Verpflichtungen
werden
Teil
des
Rechtsrahmens,
der
bei
Konflikten
beachtet
werden
muss.
Verfassungsgerichte
prüfen
regelmäßig,
ob
nationale
Normen
mit
der
Verfassung
und
mit
völkerrechtlichen
oder
europäischen
Normen
vereinbar
sind.
in
das
bestehende
System
einfügen.
Sie
ist
dynamisch,
weil
sich
durch
Verfassungsänderungen,
neue
Gesetze
oder
die
Entwicklung
des
EU-Rechts
die
Rangfolge
laufend
weiterentwickeln
kann.