Nichtausführung
Nichtausführung bezeichnet im deutschen Vertrags- und Rechtswesen das Versäumnis einer Partei, eine vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen. Der Begriff steht synonym mit Nichtleistung oder Nichterfüllung und beschreibt eine Abweichung vom vertraglich vereinbarten Leistungsinhalt. Nichtausführung kann vollständig oder teilweise erfolgen und kann unterschiedliche Ursachen haben, etwa Verschulden des Schuldners, unvorhergesehene Umstände oder vertragliche Ausschlussgründe.
Im Recht wird oft zwischen Nichtausführung, Verzug und Unmöglichkeit unterschieden. Verzug liegt vor, wenn die Leistung
Beispiele zeigen die Bandbreite der Situationen: Ein Verkäufer liefert Waren nicht oder verspätet, ein Dienstleister erbringt