Neuvermietungsmiete
Neuvermietungsmiete bezeichnet die Miete, die bei der Neuvermietung einer Wohnung an einen neuen Mieter verlangt wird. Üblicherweise umfasst sie die Nettokaltmiete (Kaltmiete) und ggf. die damit verbundenen Nebenkosten, so dass sich die Warmmiete ergibt. Der Begriff wird vor allem im Kontext des Mietrechts verwendet, wenn eine Wohnung erstmals oder nach Ablauf eines bestehenden Mietverhältnisses neu vermietet wird.
Rechtliche Einordnung und Regelungen: In Deutschland regelt das Mietrecht auch die Preise bei Neuvermietungen. Die sogenannte
Vergleichswerte und Transparenz: Die ortsübliche Vergleichsmiete wird i. d. R. aus dem lokalen Mietspiegel abgeleitet oder
Praxis: Neu vermietete Preise spiegeln oft Angebot, Lage, Zustand und Ausstattung wider. Bei regulierten Bereichen kann