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Vergleichsmiete

Vergleichsmiete ist ein Begriff des Mietrechts im deutschsprachigen Raum und bezeichnet die Miete, die für eine vergleichbare Wohnung in derselben Gegend zu erwarten wäre. Sie dient als Benchmark, um zu prüfen, ob eine Miete angemessen ist, insbesondere bei Neuvermietungen und bei Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis.

Die Vergleichsmiete ergibt sich aus Merkmalen der Wohnung wie Größe, Baujahr, Ausstattung, Zustand, Lage innerhalb der

Verwendung: Vermieter können sich bei Mieterhöhungen oder bei der Festlegung einer Miete für eine neue Vermietung

Unterschiede: Der Mietspiegel ist ein veröffentlichtes Preisniveau, das die ortsübliche Vergleichsmiete zusammenfasst, während die Vergleichsmiete der

Gemeinde,
Anzahl
der
Zimmer
sowie
Sonderausstattungen.
In
der
Praxis
wird
häufig
der
örtliche
Mietspiegel
als
Referenz
verwendet,
der
die
ortsübliche
Vergleichsmiete
für
verschiedene
Objektkategorien
angibt.
Ist
kein
Mietspiegel
vorhanden,
können
Vermieter
oder
Gutachter
die
Mieten
von
drei
bis
fünf
vergleichbaren
Objekten
heranziehen,
um
eine
nachvollziehbare
Vergleichsmiete
zu
begründen.
auf
die
Vergleichsmiete
beziehen,
um
zu
zeigen,
dass
der
verlangte
Preis
dem
üblichen
Marktwert
entspricht.
Mieter
haben
die
Möglichkeit,
die
Vergleichsmiete
zu
prüfen
und
gegebenenfalls
rechtlich
prüfen
zu
lassen,
ob
eine
Erhöhung
angemessen
ist.
konkrete
Preis
eines
einzelnen,
vergleichbaren
Objekts
ist.
Oft
bildet
der
Mietspiegel
die
Grundlage,
kann
aber
durch
die
Berücksichtigung
individueller
Vergleichsobjekte
ergänzt
werden.