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Nettoenergiebedarf

Nettoenergiebedarf bezeichnet im Bereich der Gebäudetechnik den Energiebedarf, der von externen Versorgern bezogen werden muss, nachdem Eigenproduktion und Energieeinsparungen berücksichtigt wurden. Er gibt den Nettobedarf an Energie wieder, der in ein System von außen zugeführt werden muss. Der Nettoenergiebedarf kann positiv sein, wenn noch Zufuhr erforderlich ist, null, wenn Eigenproduktion und Bedarf exakt übereinstimmen, oder negativ, wenn das System mehr Energie erzeugt, als es benötigt.

Anwendungsgebiete und Begriffsabgrenzung: Der Begriff wird vor allem im Zusammenhang mit Gebäudeenergieausweisen, Energieaudits und der Planung

Berechnung und Beispiele: In der Praxis ergibt sich der Nettoenergiebedarf aus der Endenergiebedarf abzüglich der auf

Zusammenhang und Grenzen: Nettoenergiebedarf ist eng mit Endenergiebedarf und Primärenergiebedarf verknüpft, dient aber primär der Darstellung

von
Gebäuden
oder
Mikronetzen
verwendet.
In
Standardisierungen
wird
er
oft
im
Verhältnis
zu
Endenergiebedarf
und
Primärenergiebedarf
betrachtet.
Die
konkrete
Auslegung,
welche
Teile
der
Energieerzeugung
als
„Eigen
erzeugt“
gelten
und
wie
der
Bilanzraum
definiert
ist,
kann
je
Norm
variieren.
dem
Gelände
erzeugten
Endenergie
durch
erneuerbare
Quellen
(z.
B.
Photovoltaik,
Solarthermie)
oder
abstrakt
durch
Rückgewinnung.
Wenn
die
Eigenproduktion
den
Bedarf
übersteigt,
kann
der
Nettoenergiebedarf
negativ
werden,
was
auf
einen
Energieüberschuss
hinweist.
Typische
Einheiten
sind
kWh
pro
Jahr
oder
kWh
pro
Quadratmeter
und
Jahr
(kWh/(m²·a)).
dessen,
was
extern
zugeführt
werden
muss.
Die
Definition
hängt
stark
vom
geltenden
Normsystem
und
von
den
Bilanzgrenzen
ab.
Daher
ist
ein
direkter
Vergleich
verschiedener
Systeme
oft
nur
innerhalb
derselben
Norm
sinnvoll.