Nachlassverwertung
Nachlassverwertung bezeichnet im deutschen Erbrecht die Realisierung der Vermögenswerte eines verstorbenen Erblassers, um Forderungen zu befriedigen und das verbleibende Vermögen unter den Erben zu verteilen. Ziel ist eine ordnungsgemäße, zügige Abwicklung, die Gläubiger gerecht bedienen und eine faire Verteilung sicherstellen.
Typische Bestandteile der Nachlassverwertung sind Inventaraufnahme, Bewertung der Vermögenswerte, Aufnahme von Forderungen sowie die Veräußerung von
Rechtsgrundlagen bilden das Erbrecht sowie Vorschriften zur Nachlassabwicklung. Gläubigeransprüche haben Vorrang vor Erbteilen; Kosten der Verwaltung,
Die Praxis variiert je nach Rechtsordnung und Einzelfall. In der Regel wird zunächst ein Verzeichnis der Vermögenswerte