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Nachlassverwertung

Nachlassverwertung bezeichnet im deutschen Erbrecht die Realisierung der Vermögenswerte eines verstorbenen Erblassers, um Forderungen zu befriedigen und das verbleibende Vermögen unter den Erben zu verteilen. Ziel ist eine ordnungsgemäße, zügige Abwicklung, die Gläubiger gerecht bedienen und eine faire Verteilung sicherstellen.

Typische Bestandteile der Nachlassverwertung sind Inventaraufnahme, Bewertung der Vermögenswerte, Aufnahme von Forderungen sowie die Veräußerung von

Rechtsgrundlagen bilden das Erbrecht sowie Vorschriften zur Nachlassabwicklung. Gläubigeransprüche haben Vorrang vor Erbteilen; Kosten der Verwaltung,

Die Praxis variiert je nach Rechtsordnung und Einzelfall. In der Regel wird zunächst ein Verzeichnis der Vermögenswerte

Vermögenswerten
wie
Immobilien,
Wertpapieren
oder
Unternehmen.
Die
Verwertung
erfolgt
unter
Aufsicht
des
Nachlassgerichts
oder
durch
einen
Testamentsvollstrecker
bzw.
Nachlasspfleger,
insbesondere
wenn
der
Nachlass
widersprüchlich
ist,
unbekannt
bleibt
oder
die
Erbengemeinschaft
uneinig
ist.
Bestattungskosten
und
Steuern
(Erbschaftsteuer)
werden
aus
dem
Nachlass
bedient.
Falls
die
Verbindlichkeiten
die
Vermögenswerte
übersteigen,
kann
eine
Nachlassinsolvenz
erforderlich
werden.
erstellt
(Erbschaftsverzeichnis).
Anschließend
folgen
Verwertung
und
schließlich
die
Verteilung
nach
Maßgabe
der
Erbteile
oder
des
Testaments.
Die
Qualität
der
Nachlassverwertung
hängt
von
einer
zeitnahen,
vollständigen
Erfassung
des
Nachlasses
und
einer
sicheren
Veräußerung
der
Werte
ab.