Erbteile
Erbteile bezeichnet im deutschen Erbrecht die Bruchteile des Nachlasses, die einem Erben zustehen. Sie ergeben sich aus der gesetzlichen Erbfolge oder aus einer letztwilligen Verfügung (Testament) sowie aus Erbverträgen. Die Erbteile legen fest, wie viel jeder Erbe am Nachlass erhält; die Summe der Erbteile entspricht in der Regel dem gesamten Nachlass, abzüglich etwaiger Pflichtteile oder anderer Vorschriften.
In der gesetzlichen Erbfolge richtet sich das Verhältnis der Erbteile nach der Anzahl und der Art der
Der Pflichtteil ist ein spezieller rechtlicher Schutzbestandteil des Erbrechts. Bestimmten Erben (etwa Kindern und, je nach
Verteilung und Rechtsdurchsetzung erfolgen über Nachlassverfahren wie Erbschein, Teilung des Nachlasses und ggf. gerichtliche Klärung, falls