Pflichtteils
Pflichtteil bezeichnet den gesetzlich reservierten Anteil am Nachlass, der bestimmten Erben auch dann zusteht, wenn der Erblasser sie im Testament benachteiligt hat. Ziel ist der Schutz enger Familienangehöriger vor einer vollständigen Wegnahme durch letztwillige Verfügungen. Der Anspruch entsteht mit dem Erbfall und richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Zu den Pflichtteilsberechtigten gehören in erster Linie Abkömmlinge (Kinder, auch adoptiert) sowie der überlebende Ehegatte. In
Höhe und Berechnung: In der Regel beträgt der Pflichtteil die Hälfte desjenigen Betrags, der den Berechtigten
Durchsetzung: Der Pflichtteilanspruch wird gegen den Nachlass geltend gemacht. Der Berechtigte kann Auskunft über den Umfang