Mindestanteil
Der Begriff Mindestanteil bezeichnet im wirtschafts- und gesellschaftsrechtlichen Sprachgebrauch den kleinsten Anteil an Kapital oder Stimmrechten, der erforderlich ist, um bestimmte Rechte zu erwerben, Pflichten zu erfüllen oder regulatorische Schwellen zu überschreiten. Er wird sowohl durch gesetzliche Regelungen als auch durch vertragliche Vereinbarungen festgelegt und kann sich auf Aktienkapital, Anteile an Genossenschaften, Beteiligungen an Gesellschaften oder Stimmrechtsanteile beziehen.
In der Praxis spielen Mindestanteile eine zentrale Rolle in Aktienmärkten und bei Unternehmensübernahmen. Gesetzliche Vorgaben legen
Vertraglich können Mindestanteile auch als Bestandteil von Beteiligungs- oder Finanzierungskonzepten festgelegt werden. Sie sichern Stabilität in
Rechtliche Hinweise: Mindestanteile sind bindend, ihre Wirkung hängt jedoch von regulatorischen Anforderungen, nationalem Recht und vertraglichen