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Stimmrechts

Stimmrecht bezeichnet das Recht einer Person, in Entscheidungen einer Organisation mitzubestimmen, in der Regel durch Abgabe einer Stimme. Im Unternehmenskontext betrifft es vor allem Anteilseigner von Aktiengesellschaften oder GmbHs, die an Gesellschafterversammlungen teilnehmen und über Beschlüsse wie die Wahl von Organen, Satzungsänderungen oder den Jahresabschluss abstimmen. Die Stimmkraft richtet sich üblicherweise nach dem gehaltenen Anteil; in vielen Fällen gilt das Prinzip eine Aktie – eine Stimme. Es können auch Sonderformen existieren, etwa Stimmrechtsaktien mit erhöhtem Stimmgewicht oder Anteile ohne Stimmrecht.

Der Ablauf umfasst die Einberufung der Versammlung, Abstimmungen durch Stimmabgabe persönlich oder per Bevollmächtigung bzw. Briefwahl,

Außerhalb des Unternehmenskontexts bezeichnet Stimmrecht allgemein das aktive und passive Wahlrecht in politischen Wahlen. Sowohl in

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sowie
die
Festlegung
von
Quoren
und
Mehrheiten
in
der
Satzung
oder
Gesetzgebung.
Die
Mehrheitsanforderungen
variieren
je
Rechtsordnung
und
Thema;
Minderheitenrechte
und
Schutzvorkehrungen
sollen
bestimmte
Investoren
oder
Stakeholder
vor
willkürlichen
Beschlüssen
schützen.
Unternehmens-
als
auch
in
politischen
Zusammenhängen
dient
das
Stimmrecht
dem
Grundprinzip
der
Mitbestimmung
und
Verantwortlichkeit
der
Entscheidungsträger.