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Nachbarschaftslärm

Nachbarschaftslärm bezeichnet unerwünschte Geräusche aus dem privaten Umfeld, die das Wohnen in Wohnungen oder Häusern beeinträchtigen. Typische Quellen sind nächtliche Partys und laute Musik, Fernsehen oder Filme, Kinder- oder Haustierlärm, laute Haushaltsgeräte, Bohrer oder Rasenmäher zu ungünstigen Zeiten sowie wiederholte Türen- oder Treppenlärm. Auch Straßen- oder Hofverkehr kann zu Nachbarschaftslärm zählen, wenn er von einer bestimmten Wohnsituation ausgeht.

Rechtlich wird Nachbarschaftslärm im Rahmen des Immissionsschutzes behandelt. Es gelten bundesweite Normen wie das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Beim Umgang mit Lärm empfiehlt sich folgendes Vorgehen: Dokumentation der Geräusche (Uhrzeiten, Dauer, Intensität) und ein

Prävention umfasst bauliche und organisatorische Maßnahmen, wie schalldämmende Renovierungen, eine angemessene Möblierung oder eine rücksichtsvollere Nutzung

und
technische
Regeln
wie
TA
Lärm
sowie
örtliche
Satzungen
und
Verordnungen.
Die
konkreten
Grenzwerte
und
Ruhezeiten
unterscheiden
sich
je
Bundesland
und
Kommune.
Allgemein
gelten
Ruhezeiten,
in
denen
besondere
Rücksichtnahme
gefordert
ist;
je
nach
Ort
können
sie
ca.
22:00–6:00
Uhr
unter
der
Woche
und
ganztägig
an
Sonn-
und
Feiertagen
liegen.
klärendes
Gespräch
mit
dem
Nachbarn
oder
der
Hausverwaltung.
Falls
nötig,
Beteiligung
des
Vermieters,
des
Ordnungsamts
oder
der
Polizei
sowie
gegebenenfalls
Mediationseinrichtungen
oder
Mietervereine.
Bei
anhaltendem,
erheblichem
Lärm
kann
zivilrechtlich
ein
Unterlassungs-
und
Schadensersatzanspruch
nach
BGB
geprüft
werden.
gemeinsamer
Räume.