Nachbarschaftslärm
Nachbarschaftslärm bezeichnet unerwünschte Geräusche aus dem privaten Umfeld, die das Wohnen in Wohnungen oder Häusern beeinträchtigen. Typische Quellen sind nächtliche Partys und laute Musik, Fernsehen oder Filme, Kinder- oder Haustierlärm, laute Haushaltsgeräte, Bohrer oder Rasenmäher zu ungünstigen Zeiten sowie wiederholte Türen- oder Treppenlärm. Auch Straßen- oder Hofverkehr kann zu Nachbarschaftslärm zählen, wenn er von einer bestimmten Wohnsituation ausgeht.
Rechtlich wird Nachbarschaftslärm im Rahmen des Immissionsschutzes behandelt. Es gelten bundesweite Normen wie das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Beim Umgang mit Lärm empfiehlt sich folgendes Vorgehen: Dokumentation der Geräusche (Uhrzeiten, Dauer, Intensität) und ein
Prävention umfasst bauliche und organisatorische Maßnahmen, wie schalldämmende Renovierungen, eine angemessene Möblierung oder eine rücksichtsvollere Nutzung