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Mietobjekt

Mietobjekt bezeichnet den Gegenstand eines Mietvertrags, der einem Mieter gegen Zahlung eines Mietbetrags überlassen wird. Der Begriff umfasst sowohl immobile Objekte wie Wohnungen, Häuser oder Gewerbeflächen als auch bewegliche Güter wie Möbel, Fahrzeuge oder Maschinen. Im Mietvertrag wird das Mietobjekt genau beschrieben, einschließlich Lage, Größe, Ausstattung und Inventar.

Im Mietvertrag werden zudem Zustand bei Übergabe, Laufzeit oder Kündigungsfristen, sowie Miethöhe und Nebenkosten geregelt. Oft

Typische Mietobjekte sind Wohnraum, Geschäftsräume, Lager- oder Produktionsflächen. Bewegliche Mietobjekte umfassen Fahrzeuge, Maschinen oder Büroausstattung.

Zu den zentralen Pflichten gehören: Der Vermieter muss das Objekt in vertraglich vereinbarter Nutzbarkeit überlassen und

Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist das Mietobjekt vertragsgemäß zurückzugeben. Schäden über normale Abnutzung hinaus können dem

wird
eine
Kaution
vereinbart,
die
dem
Vermieter
als
Sicherheit
dient
und
nach
Beendigung
des
Mietverhältnisses
zurückgezahlt
wird,
sofern
keine
Schäden
vorliegen.
notwendige
Instandhaltungsarbeiten
durchführen.
Der
Mieter
muss
die
Mietsache
pfleglich
behandeln,
Miete
sowie
Nebenkosten
fristgerecht
zahlen
und
das
Objekt
zweckentsprechend
nutzen.
Änderungen
oder
Untervermietung
bedürfen
meist
der
Zustimmung
des
Vermieters.
Der
Vermieter
muss
Mängel
zeitnah
beseitigen;
der
Mieter
hat
Anspruch
auf
Abhilfe
bei
Mängeln.
Mieter
angelastet
werden.
Die
Kaution
wird
in
der
Regel
nach
Abschluss
der
Übergabe
und
Prüfung
zurückerstattet;
Abschlagsforderungen
sind
möglich,
je
nach
Rechtsordnung
und
Vertrag.