Mietobjekt
Mietobjekt bezeichnet den Gegenstand eines Mietvertrags, der einem Mieter gegen Zahlung eines Mietbetrags überlassen wird. Der Begriff umfasst sowohl immobile Objekte wie Wohnungen, Häuser oder Gewerbeflächen als auch bewegliche Güter wie Möbel, Fahrzeuge oder Maschinen. Im Mietvertrag wird das Mietobjekt genau beschrieben, einschließlich Lage, Größe, Ausstattung und Inventar.
Im Mietvertrag werden zudem Zustand bei Übergabe, Laufzeit oder Kündigungsfristen, sowie Miethöhe und Nebenkosten geregelt. Oft
Typische Mietobjekte sind Wohnraum, Geschäftsräume, Lager- oder Produktionsflächen. Bewegliche Mietobjekte umfassen Fahrzeuge, Maschinen oder Büroausstattung.
Zu den zentralen Pflichten gehören: Der Vermieter muss das Objekt in vertraglich vereinbarter Nutzbarkeit überlassen und
Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist das Mietobjekt vertragsgemäß zurückzugeben. Schäden über normale Abnutzung hinaus können dem