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Mieterschutzes

Mieterschutz bezeichnet die Gesamtheit gesetzlicher und praktischer Maßnahmen, die Mieterinnen und Mietern Sicherheit und Rechtsklarheit im Verhältnis zu Vermieterinnen und Vermietern bieten. Ziel ist es, missbräuchliche Praktiken zu verhindern, faire Vertragsbedingungen zu sichern und notwendige Instandhaltung sowie eine zumutbare Wohnsituation zu gewährleisten.

In Deutschland bildet das Mietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch den Kern des Mieterschutzes, ergänzt durch weitere Regelungen

Der praktische Schutz wird durch Mietervereine und Mieterinnenvereine gestärkt, die Beratung, Rechtsberatung und Vertretung in Verfahren

International gibt es ähnliche Schutzmechanismen in Österreich und der Schweiz, die jedoch jeweils eigenständig gesetzlich geregelt

wie
die
Mietpreisbremse,
Kappungsgrenze
für
Mieterhöhungen
und
Regeln
zu
Kautionszahlungen.
Zentrale
Bestandteile
sind
der
Kündigungsschutz
(Verhinderung
willkürlicher
Kündigungen,
rechtsstaatliche
Verfahrenswege),
transparente
Betriebskostenabrechnungen,
sowie
Pflichten
und
Rechte
rund
um
Instandhaltung
und
Modernisierung.
Mieterhöhungen
sind
in
der
Regel
begrenzt
und
müssen
sich
am
örtlichen
Mietspiegel
oder
Vergleichswohnungen
orientieren;
Modernisierungskosten
dürfen
nur
unter
bestimmten
Voraussetzungen
umgelegt
werden.
Der
Mieterschutz
gilt
auch
bei
Eigentümerwechsel
von
Vermietern,
bei
Mieterhöhungen
nach
Modernisierung
und
bei
Einschränkungen
durch
örtliche
Bauvorschriften.
anbieten.
Gleichzeitig
bleibt
die
Balance
zwischen
Mieterschutz
und
Vermietungsanreizen
Gegenstand
politischer
Debatten,
insbesondere
im
Hinblick
auf
Neubau,
Leerstand
und
regionale
Unterschiede.
sind.
Mieterschutz
als
Konzept
bleibt
damit
ein
zentrales
Feld
des
Wohnungsrechts,
das
rechtliche
Sicherheit,
faire
Preise
und
angemessene
Wohnbedingungen
betont.