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Luftraumbeschränkungen

Luftraumbeschränkungen bezeichnen geografisch definierte Zonen im Luftverkehr, in denen Flüge eingeschränkt, unter Auflagen erlaubt oder ganz untersagt sind. Sie dienen der Sicherheit von Personen und Einrichtungen am Boden, der militärischen oder sicherheitsrelevanten Nutzung des Luftraums sowie der Vermeidung von Konflikten mit anderen Nutzungsformen. Luftraumbeschränkungen können dauerhaft bestehen oder zeitlich befristet sein, zum Beispiel wegen Militärübungen, sicherheitsrelevanter Einsätze oder Großveranstaltungen.

Typen unserer Luftraumbeschränkungen sind Sperrgebiete, in denen Fliegen grundsätzlich verboten ist; beschränkte Gebiete, in denen Flüge

Rechtliche Grundlagen umfassen internationale Normen der ICAO, europäische Regelwerke und nationale Luftraumgesetze. In Deutschland liegen die

Zugang und Pflichten der Luftfahrtakteure: Piloten und Betreiber müssen Luftraumbeschränkungen vor Flugbeginn prüfen, Genehmigungen einholen oder

nur
mit
ausdrücklicher
Genehmigung
oder
unter
Auflagen
zulässig
sind;
sowie
Gefahren-
oder
Übungsgebiete,
in
denen
militärische
oder
andere
Tätigkeiten
stattfinden.
Zusätzlich
kommen
zeitlich
begrenzte
Flugbeschränkungen
(TFR)
vor,
die
bei
Notfällen,
VIP-Einsätzen
oder
sicherheitsrelevanten
Ereignissen
verhängt
werden.
In
vielen
Ländern
existieren
auch
Zonen
rund
um
Flughäfen,
in
denen
der
Verkehr
besonders
stark
eingeschränkt
ist
oder
besondere
Anforderungen
gelten.
Luftraumbeschränkungen
im
Rechtsrahmen
des
Luftfahrtrechts
und
werden
von
den
zuständigen
Behörden,
etwa
dem
nationalen
Luftfahrtamt
(LBA),
festgelegt.
Informationen
über
aktuelle
Beschränkungen
werden
weltweit
über
NOTAMs
verbreitet.
Flugpläne
entsprechend
anpassen.
Die
Missachtung
von
Beschränkungen
kann
Bußgelder,
strafrechtliche
Konsequenzen
oder
andere
Sanktionen
nach
sich
ziehen.