Leihkäufe
Leihkäufe sind eine Form der Finanzierung, bei der der Käufer während der Vertragslaufzeit das Nutzungsrecht an einer Ware erhält und regelmäßige Zahlungen leistet. Ein Teil der Raten dient dem Nutzungsrecht, ein weiterer Anteil dem späteren Eigentumserwerb. Am Ende des Vertrags kann der Käufer Eigentümer der Ware werden, oft durch eine Abschlusszahlung oder durch Ausübung einer Kaufoption. In der Praxis werden Leihkäufe häufig als Mietkauf bezeichnet, wobei die konkrete Gestaltung je nach Rechtsordnung variiert.
Abgrenzung: Leihkäufe unterscheiden sich von reinem Leasing, bei dem der Eigentumserwerb in der Regel nicht vorgesehen
Rechtlicher Rahmen: Verbraucherrechte schützen bei Leihkäufen die Transparenz der Kosten, Laufzeit und der Schlusszahlung. Je nach
Vor- und Nachteile: Leihkäufe ermöglichen den Zugang zu Waren ohne hohe Anfangsinvestition und bieten Nutzungsspielraum. Sie
Anwendungsfelder: Typische Einsatzgebiete sind Möbel, Elektronik, Haushaltsgeräte und andere Konsumgüter im Einzelhandel.
Siehe auch: Mietkauf, Leasing, Ratenkauf, Konsumentenkredit.