Schlusszahlung
Schlusszahlung bezeichnet im Vertrags- und Wirtschaftsrecht die letzte Zahlung, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer nach vollständiger Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung zu leisten hat. Sie markiert den Abschluss der Abrechnung, nachdem alle Leistungen erbracht, Nachträge verrechnet und etwaige Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche geklärt sind. In vielen Verträgen wird die Schlusszahlung von der endgültigen Abnahme und der Freigabe des verbleibenden Zahlungsbetrags abhängig gemacht. Häufig enthält ein Vertrag einen Retention- oder Sicherheitseinbehalt, der bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist zurückbehalten wird und erst mit der Schlusszahlung freigegeben wird.
In der Praxis entspricht die Schlusszahlung dem Endsaldo aus der Schlussrechnung, abzüglich bereits gezahlter Teilbeträge. Sie
In Bau- und Dienstleistungsverträgen ist die Schlusszahlung ein zentrales Instrument der Abrechnung, das oft mit einer