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Leihgeber

Leihgeber ist ein Unternehmen, das Arbeitskräfte an andere Unternehmen gegen Entgelt vorübergehend überlässt. Der Leihgeber bleibt dabei rechtlicher Arbeitgeber der Beschäftigten; die Arbeitsverträge werden mit dem Leiharbeiter geschlossen, während die eigentliche Arbeitsleistung im Betrieb des Entleihers erfolgt. Die Überlassung erfolgt in der Regel auf Grundlage eines Überlassungsvertrags zwischen Leihgeber und Entleiher.

Rechtliche Grundlage bildet das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Für die legale Ausführung von Leiharbeit benötigt der Leihgeber eine

Sicht des Arbeitsrechts gilt, dass Leiharbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen gleich behandelt werden müssen, wenn sie dieselbe

In Praxis und Wirtschaft spielen Leihgeber eine zentrale Rolle in Branchen wie Industrie, Logistik und Dienstleistungen.

Erlaubnis
der
Bundesagentur
für
Arbeit.
Der
Leihgeber
organisiert
Lohn-
und
Gehaltsabrechnung,
führt
Sozialversicherungsbeiträge
ab
und
sorgt
für
die
Einhaltung
arbeits-
und
datenschutzrechtlicher
Vorschriften.
Der
Entleiher
zahlt
dem
Leihgeber
eine
Überlassungsvergütung;
der
Leihgeber
wiederum
zahlt
dem
Arbeitnehmer
das
vertraglich
vereinbarte
Gehalt.
Tätigkeit
beim
Entleiher
ausüben.
Dies
umfasst
Entgelt
und
Arbeitsbedingungen,
gestützt
auf
Tarifverträge
oder
gesetzliche
Regelungen
zur
Entgeltgleichheit.
Leiharbeit
dient
dem
flexiblen
Personalbedarf,
etwa
bei
Auftragsspitzen,
saisonalen
Schwankungen
oder
projektbezogenen
Anforderungen,
und
soll
nicht
dazu
genutzt
werden,
Stammbelegschaften
dauerhaft
zu
ersetzen.
Die
Zusammenarbeit
zwischen
Leihgeber
und
Entleiher
zielt
darauf
ab,
Qualifikation,
Einsatzdauer
und
Compliance
effizient
zu
gestalten.