Leihgeber
Leihgeber ist ein Unternehmen, das Arbeitskräfte an andere Unternehmen gegen Entgelt vorübergehend überlässt. Der Leihgeber bleibt dabei rechtlicher Arbeitgeber der Beschäftigten; die Arbeitsverträge werden mit dem Leiharbeiter geschlossen, während die eigentliche Arbeitsleistung im Betrieb des Entleihers erfolgt. Die Überlassung erfolgt in der Regel auf Grundlage eines Überlassungsvertrags zwischen Leihgeber und Entleiher.
Rechtliche Grundlage bildet das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Für die legale Ausführung von Leiharbeit benötigt der Leihgeber eine
Sicht des Arbeitsrechts gilt, dass Leiharbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen gleich behandelt werden müssen, wenn sie dieselbe
In Praxis und Wirtschaft spielen Leihgeber eine zentrale Rolle in Branchen wie Industrie, Logistik und Dienstleistungen.