Leiharbeitsverhältnisse
Leiharbeitsverhältnisse bezeichnet die Arbeitsverhältnisse, bei denen eine Leiharbeitsfirma (Verleiher) Arbeitskräfte an andere Unternehmen (Entleiher) überlässt. Der Arbeitnehmer bleibt beim Verleiher angestellt, wird aber temporär im Kundenbetrieb eingesetzt. Die Tätigkeit folgt dem Leiharbeitsvertrag, der das Verhältnis zwischen Verleiher und Entleiher regelt, während ein Einsatzvertrag den konkreten Einsatz beim Kunden festlegt.
Rechtliche Grundlage bildet das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Das Gesetz regelt Erlaubnis-, Gleichbehandlungs- und Einsatzbedingungen: Der Verleiher muss
Gleichbehandlungspflicht: Nach einer bestimmten Einsatzdauer im selben Kundeneinsatz muss der Leiharbeiter dieselben Entgelt- und Arbeitsbedingungen erhalten
Ziel des Rechts ist Transparenz und Schutz des Arbeitnehmers vor Ausbeutung, während Unternehmen Flexibilität in der