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Landnahme

Landnahme bezeichnet den Prozess der Aneignung und Besetzung von Land durch eine Gruppe oder Gesellschaft, typischerweise um Siedlung, Ressourcennutzung oder territoriale Kontrolle zu sichern. Der Begriff umfasst verschiedene Formen des Vorgehens, darunter Eroberung, Migration und Siedlung, aber auch rechtliche oder wirtschaftliche Übertragungen von Land. Historisch wird Landnahme oft mit Expansionen in Grenzräume und der Durchsetzung politischer Herrschaft verbunden, wobei neue politische Strukturen, Infrastruktur und wirtschaftliche Beziehungen entstanden, während gleichzeitig Enteignungen, Umsiedlungen und Konflikte mit bestehenden Bevölkerungen eintraten.

Im europäischen Kontext wird Landnahme häufig mit Ostkolonisation und dem Ausbau von Siedlungen in Grenzgebieten assoziiert.

In der Gegenwart wird der Ausdruck auch kritisch verwendet, um großflächige Landakquisitionen durch Staaten, Unternehmen oder

Im
19.
und
20.
Jahrhundert
spielte
der
Begriff
in
der
deutschen
Kolonialpolitik
eine
Rolle,
die
auf
Afrika,
den
Pazifik
und
andere
Regionen
abzielte;
im
Nationalsozialismus
war
Landnahme
Bestandteil
der
Lebensraumpolitik,
verbunden
mit
Zwangsumsiedlungen,
Enteignungen
und
Gewalt
gegen
Bevölkerungen.
Finanzinvestoren
in
Entwicklungsländern
zu
beschreiben,
oft
als
Landgrabbing
bezeichnet.
Zentrale
Diskussionspunkte
sind
Eigentumsrechte,
Rechtsstaatlichkeit,
Umwelt-
und
Sozialauswirkungen
sowie
die
Rechte
indigener
Bevölkerungen.
Rechtspraktisch
erfolgt
Landnahme
in
vielen
Rechtsordnungen
durch
Enteignung,
Kauf
oder
andere
Formen
der
Rechtsübertragung,
je
nach
Kontext.