Enteignungen
Enteignungen bezeichnet die zwangsweise Übertragung von Eigentum von privaten Eigentümern auf den Staat oder auf andere öffentliche Träger durch einen Rechtsakt oder Verwaltungsakt. Typische Zwecke sind das Allgemeinwohl, zum Beispiel die Bereitstellung von Infrastruktur, öffentlicher Versorgung oder Stadtentwicklung. Die rechtliche Grundlage und der Ablauf sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich, aber grundsätzlich an drei Kriterien gebunden: öffentliches Interesse, gesetzliches Verfahren und eine angemessene Entschädigung.
In Deutschland ist die Enteignung verfassungsrechtlich durch Artikel 14 des Grundgesetzes geregelt. Eine Enteignung darf demnach
Typische Einsatzgebiete liegen im Bereich Infrastruktur (Straßen, Schienenwege, Versorgungsleitungen), im öffentlichen Wohnungs- und Städtebau sowie in
Auf europäischer Ebene schützen Verfassungen und die Europäische Menschenrechtskonvention das Eigentum vor willkürlicher Enteignung, verlangen aber