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Enteignungen

Enteignungen bezeichnet die zwangsweise Übertragung von Eigentum von privaten Eigentümern auf den Staat oder auf andere öffentliche Träger durch einen Rechtsakt oder Verwaltungsakt. Typische Zwecke sind das Allgemeinwohl, zum Beispiel die Bereitstellung von Infrastruktur, öffentlicher Versorgung oder Stadtentwicklung. Die rechtliche Grundlage und der Ablauf sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich, aber grundsätzlich an drei Kriterien gebunden: öffentliches Interesse, gesetzliches Verfahren und eine angemessene Entschädigung.

In Deutschland ist die Enteignung verfassungsrechtlich durch Artikel 14 des Grundgesetzes geregelt. Eine Enteignung darf demnach

Typische Einsatzgebiete liegen im Bereich Infrastruktur (Straßen, Schienenwege, Versorgungsleitungen), im öffentlichen Wohnungs- und Städtebau sowie in

Auf europäischer Ebene schützen Verfassungen und die Europäische Menschenrechtskonvention das Eigentum vor willkürlicher Enteignung, verlangen aber

dem
Gemeinwohl
dienen,
muss
gesetzlich
vorgesehen
sein
und
ist
mit
einer
Entschädigung
verbunden.
Die
Entschädigung
soll
dem
Verkehrswert
entsprechen.
Das
Verfahren
umfasst
in
der
Regel
ein
förmliches
Enteignungsverfahren,
Gutachten
zur
Entschädigung
und
die
Möglichkeit
zur
gerichtlichen
Überprüfung.
Umwelt-
oder
Denkmalsschutzmaßnahmen.
Nicht
selten
stehen
Enteignungen
in
Konflikt
mit
privaten
Eigentumsrechten
oder
Grundstücksverhältnissen,
weshalb
oft
eine
gründliche
Prüfung
der
Rechtslage,
der
Verhältnismäßigkeit
und
der
Angemessenheit
der
Entschädigung
erfolgt.
öffentliche
Interessen
und
eine
ausreichende
Entschädigung.
Die
konkreten
Regelungen
variieren
zwischen
Ländern,
bleiben
jedoch
von
Grundprinzipien
wie
Gesetzmäßigkeit,
Transparenz
und
Rechtsweg
geprägt.