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Landbesitz

Landbesitz bezeichnet das Eigentum an Grund und Boden, also das Rechtsverhältnis, durch das eine Person oder mehrere das Eigentumsrecht an einem Grundstück besitzen. Es umfasst das Recht zur Nutzung, Verfügung und Ausschließung anderer. In der Rechtsordnung vieler Länder, insbesondere im deutschen Zivilrecht, ist das Eigentum an Grundstücken der stärkste dingliche Rechtstitel.

Rechtsgrundlagen und Übertragung erfolgen in Deutschland und Österreich in Grundbüchern, die den Rechtsstatus verlässlich dokumentieren. Der

Beschränkungen und Begünstigungen können durch dingliche Rechte entstehen, etwa Nießbrauch (Verbleib eines Nutzungsrechts für eine Person),

Eigentumsformen und Bedeutung umfassen neben Alleineigentum auch Miteigentum, Sondernutzungsrechte in Wohnungseigentümergemeinschaften oder Anteile an Gemeinschaften. Landbesitz

Erwerb
oder
die
Übertragung
von
Grundstücken
bedarf
in
der
Regel
einer
notariell
beurkundeten
Vereinbarung
und
der
anschließenden
Eintragung
in
das
Grundbuch.
Eigentum
umfasst
die
Befugnis,
das
Grundstück
zu
nutzen,
zu
vermieten
oder
zu
veräußern,
unter
Beachtung
gesetzlicher
Beschränkungen
wie
Bauordnungen,
Naturschutz-
und
Denkmalschutzregelungen.
Erbbaurecht
(heritable
building
right)
oder
Grunddienstbarkeiten
wie
Wegerechte.
Sicherungsrechte
wie
Hypothek
oder
Grundschuld
können
ebenfalls
lasten-
oder
belastungsrechtliche
Auswirkungen
haben.
Öffentlich-rechtliche
Maßnahmen,
Enteignungen
oder
planerische
Vorgaben
können
Eigentümerrechte
einschränken.
gilt
als
zentrale
wirtschaftliche
Ressource
und
ist
Gegenstand
von
Steuern,
Erbschafts-
und
Rechtsfragen;
sein
rechtlicher
Rahmen
schafft
Eigentums-
und
Transaktionssicherheit.