Landbesitz
Landbesitz bezeichnet das Eigentum an Grund und Boden, also das Rechtsverhältnis, durch das eine Person oder mehrere das Eigentumsrecht an einem Grundstück besitzen. Es umfasst das Recht zur Nutzung, Verfügung und Ausschließung anderer. In der Rechtsordnung vieler Länder, insbesondere im deutschen Zivilrecht, ist das Eigentum an Grundstücken der stärkste dingliche Rechtstitel.
Rechtsgrundlagen und Übertragung erfolgen in Deutschland und Österreich in Grundbüchern, die den Rechtsstatus verlässlich dokumentieren. Der
Beschränkungen und Begünstigungen können durch dingliche Rechte entstehen, etwa Nießbrauch (Verbleib eines Nutzungsrechts für eine Person),
Eigentumsformen und Bedeutung umfassen neben Alleineigentum auch Miteigentum, Sondernutzungsrechte in Wohnungseigentümergemeinschaften oder Anteile an Gemeinschaften. Landbesitz