Eigentümerrechte
Eigentümerrechte bezeichnet die Gesamtheit der Rechtspositionen, die einer Person mit dem Eigentum an einer Sache zustehen. Dazu gehören grundsätzlich das Recht, die Sache zu besitzen, zu nutzen, zu genießen sowie darüber zu verfügen und daraus Vorteile zu ziehen. Der Eigentümer kann die Sache veräußern, belasten oder im Rechtsverkehr übertragen. Er hat zudem das Recht, andere von der Nutzung auszuschließen und kann bei Störungen rechtliche Schritte einleiten.
Im deutschen Zivilrecht unterscheiden sich Eigentumsrechte je nach Art der Sache. Bei beweglichen Sachen entsteht das
Grenzen der Eigentümerrechte bestehen durch Gesetz und durch Rechte Dritter. Öffentliche Rechtsordnungen setzen Beschränkungen durch Bau-,
Durchsetzung der Eigentümerrechte erfolgt über zivilrechtliche Rechtswege. Bei Sach- oder Nutzungsstörungen können Eigentümer Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche