Home

Lagebeschreibung

Lagebeschreibung bezeichnet in der deutschen Fachsprache die textliche Darstellung der geografischen Lage eines Objekts sowie dessen Umgebung. Sie dient dazu, den Kontext, die Erreichbarkeit und die räumliche Einbindung eines Grundstücks, Gebäudes oder Standorts nachvollziehbar zu machen. In der Praxis findet sich die Lagebeschreibung vor allem in Immobilienanzeigen, Gutachten, Bauleitplänen und behördlichen Dokumentationen.

Typische Inhalte einer Lagebeschreibung sind die geographische Lage (Region, Gemeinde, Kreis, Bundesland), exakte Koordinaten oder Flurstücksnummern,

Zweck und Nutzung: Lagebeschreibungen helfen Entscheidungsträgern, Investoren, Käufern oder Behörden, die räumliche Situation zu beurteilen. Sie

Grenzen
und
Abgrenzungen
sowie
die
infrastrukturelle
Anbindung
(Straßen,
Autobahnen,
öffentlicher
Personennahverkehr).
Weiterhin
beschreiben
Lagebeschreibungen
die
Umgebung:
Nachbarschaft,
Versorgungseinrichtungen,
Schulen,
Freizeit-
und
Erholungsangebote,
Lärm-
oder
Sichtbeziehungen.
Hinweise
zu
topografischen
Merkmalen,
Bodenbeschaffenheit,
Hanglage
oder
Grünflächen
können
ebenfalls
aufgenommen
werden.
Juristische
Aspekte
umfassen
ggf.
bauplanungsrechtliche
Rahmenbedingungen,
etwa
Flächennutzungsplan,
Bauordnung,
Denkmalschutz.
können
als
eigenständiges
Kapitel,
als
Teil
einer
Risiko-
oder
Nutzungsanalyse
oder
als
Anhang
zu
Plänen
und
Gutachten
auftreten.
Die
Genauigkeit
variiert
je
nach
Zweck;
bei
kartografischen
Dokumenten
wird
oft
auf
Kartenverweise
und
Koordinaten
verwiesen.
Insgesamt
fasst
eine
gute
Lagebeschreibung
die
räumliche
Einbettung
verständlich
und
nachvollziehbar
zusammen.