Krankenhausträger
Krankenhausträger bezeichnet im deutschen Gesundheitswesen die juristische oder organisatorische Einheit, die Trägerschaft und operative Verantwortung für ein Krankenhaus trägt. Er ist verantwortlich für strategische Planung, Personal, bauliche Infrastruktur, Beschaffung, Qualitätssicherung und die Sicherstellung der medizinischen Versorgung gemäß gesetzlicher Vorgaben.
Träger können öffentlich-rechtliche, freigemeinnützige oder privatwirtschaftliche Organisationen sein. Öffentliche Träger sind oft kommunale oder staatliche Einrichtungen;
Zu den Aufgaben des Krankenhausträgers gehören die langfristige Finanzierung und Investitionsplanung, Personalführung, der Betriebserhalt, die Entwicklung
Auf Ebene der Krankenhausversorgung spielen Krankenhauspläne und Zulassungsverfahren eine zentrale Rolle; Träger müssen die notwendigen Genehmigungen,