Trägerschaft
Trägerschaft bezeichnet in Deutschland und im deutschsprachigen Raum den Träger oder Sponsor eines Instituts oder einer Dienstleistung. Sie beschreibt, wer die rechtliche Verantwortung für Planung, Finanzierung, Betrieb und Vertretung einer Einrichtung übernimmt. Typische Bereiche sind Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäuser, Einrichtungen der Jugendhilfe und soziale Dienste. Der Träger ist oft zugleich Betreiber bzw. Auftraggeber und steht in Beziehung zu öffentlichen Aufsichtsbehörden und Nutzenden.
Es gibt verschiedene Formen der Trägerschaft. Öffentlich-rechtliche Trägerschaft bedeutet, dass eine staatliche oder kommunale Körperschaft (z.
Rechtlich und organisatorisch erstrecken sich die Aufgaben der Träger über Finanzierung, Personal, konzeptionelle Ausrichtung, Vertragsgestaltung mit
Die Trägerschaft beeinflusst Governance, Finanzierung und politische Ausrichtung der Einrichtung. Öffentliche Träger sind stärker an gesetzliche