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Kostenvorgaben

Kostenvorgaben sind Kostenrahmen, die von Auftraggebern festgelegt werden und als Obergrenze oder als Zielkosten dienen. Sie bilden in der Planung und Ausschreibung die Grundlage für Kostenkontrolle, Vergleichbarkeit von Angeboten und Transparenz des Beschaffungsprozesses. Im öffentlichen Beschaffungswesen werden Kostenvorgaben oft in den Ausschreibungsunterlagen definiert, damit Bieter ihre Angebote darauf ausrichten können. Sie helfen, wirtschaftliche Effizienz zu sichern und Steuer- bzw. Haushaltsvorgaben einzuhalten.

Kostenvorgaben unterscheiden sich von Kostenvoranschlägen. Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung der voraussichtlichen Kosten, typischerweise vom Bieter

Während der Projektdurchführung dienen Kostenvorgaben als Kontrollinstrument: Abweichungen von den Vorgaben müssen erläutert, genehmigt oder korrigiert

Kostenvorgaben tragen zur Planbarkeit, Budgettreue und Fairness in Beschaffungsprozessen bei, können jedoch bei zu starrer Fixierung

oder
Auftragnehmer
erstellt.
Kostenvorgaben
dagegen
sind
Vorgaben
des
Auftraggebers
und
dienen
der
Bewertung
der
Angebote.
In
Großprojekten
können
Kostenvorgaben
aus
einem
Kostenrahmen
bestehen,
der
Obergrenzen
(Kostenobergrenze)
und
ggf.
Zielkosten
(Sollkosten)
sowie
Puffer
für
Risiken
umfasst.
werden.
Anpassungen
können
durch
Nachträge,
Anpassung
des
Leistungsumfangs
oder
erneute
Schätzungen
erfolgen.
zu
Verzögerungen
führen,
wenn
sie
nicht
realistisch
sind
oder
sich
Rahmenbedingungen
ändern.