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Kompetenznachweis

Kompetenznachweis bezeichnet den Nachweis, dass eine Person bestimmte Kompetenzen – also Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten – in einem festgelegten Umfang beherrscht. Der Nachweis belegt, dass die betroffenen Qualifikationen oder Aufgaben sicher, sachgerecht und verantwortungsvoll ausgeführt werden können. Er wird häufig im beruflichen Kontext verwendet, etwa um fachliche Eignung nachzuweisen, den Zugang zu einer Ausbildung oder Fortbildung zu ermöglichen oder die Anerkennung informell oder nicht formell erworbener Qualifikationen zu unterstützen.

Ein Kompetenznachweis kann in verschiedenen Formen erbracht werden. Typische Bausteine sind schriftliche Prüfungen, praktische oder simulierte

In Deutschland, Österreich und der Schweiz spielt der Kompetenznachweis eine zentrale Rolle in der beruflichen Bildung

Der Begriff ist damit ein Beleg über erworbene Kompetenzen und wird häufig synonym verwendet, unterscheidet sich

Aufgaben,
Präsentationen,
Portfolio-
oder
Arbeitsproben,
sowie
begleitende
Dokumente
wie
Zeugnisse
oder
Referenzschreiben.
In
vielen
Fällen
erfolgt
eine
Begutachtung
durch
eine
akkreditierte
Prüferin
oder
einen
akkreditierten
Prüfer
oder
durch
eine
Stelle,
die
für
die
Validierung
von
Lernergebnissen
zuständig
ist.
und
in
Verfahren
zur
Anerkennung
ausländischer
Berufsqualifikationen.
Er
ergänzt
formale
Abschlüsse
und
kann
als
Brücke
zu
Beschäftigung,
Aufstiegsfortbildung
oder
Quereinstieg
dienen.
Im
europäischen
Kontext
wird
der
Nachweis
oft
auf
eine
bestimmte
Niveaustufe
des
Europäischen
Qualifikationsrahmens
(EQR)
bezogen.
jedoch
von
abgeschlossenen
Studien-
oder
Ausbildungsabschlüssen,
die
eigenständige
Qualifikationen
darstellen.