Kaufleistung
Kaufleistung bezeichnet im deutschen Vertragsrecht die vertraglich geschuldte Leistung im Rahmen eines Kaufvertrags. In der Regel umfasst sie die Leistungen beider Parteien: Der Verkäufer schuldet die Lieferung des Kaufgegenstands und die Übereignung des Eigentums, der Käufer die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises. Damit bildet die Kaufleistung den gegenseitigen Austausch, auf dem ein Kaufvertrag beruht.
Der konkrete Inhalt der Kaufleistung ergibt sich aus dem Vertrag und den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere
Kaufleistung lässt sich von Kaufpreis und Gegenleistung unterscheiden. Der Kaufpreis bezeichnet den finanziellen Gegenwert, den der
In der Praxis bedeutet dies, dass bei der Erfüllung eines Kaufvertrags beide Seiten ihre jeweiligen Pflichten
Siehe auch: Kaufvertrag, Kaufpreis, Lieferung, Gewährleistung, Erfüllung.