Kaufdatum
Kaufdatum bezeichnet den Zeitpunkt, an dem eine Anschaffung rechtlich abgeschlossen wird und der Käufer die wirtschaftlichen Rechte an der Ware erwirbt. Je nach Vertragsgestaltung kann dieser Zeitpunkt der Tag des Vertragsschlusses, der Lieferung oder der Übergabe von Eigentum und Nutzen sein. In der Praxis ist das Kaufdatum damit eng mit dem Kaufvertrag, den Lieferbedingungen und den Eigentums- bzw. Risikotransferklauseln verknüpft.
Für die Buchführung und Bilanzierung ist das Kaufdatum relevant, weil es den Zeitpunkt der Aktivierung eines
Da Verträge steuerliche und kaufmännische Auswirkungen haben, kann das Kaufdatum von der Liefer- oder Rechnungsausstellung abweichen.
In der Praxis wird das Kaufdatum oft im ERP-System als das Datum der Anschaffung hinterlegt, um Abschreibungen,
Siehe auch: Rechnungsdatum, Lieferdatum, Eigentumsübergang, Vorsteuerabzug.