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Kartellbildungen

Kartellbildungen bezeichnet die Bildung oder Aufrechterhaltung von Absprachen zwischen Unternehmen, die in derselben Branche konkurrieren. Ziel ist es, den Wettbewerb zu beschränken, zum Beispiel durch Preisfestlegung, Marktaufteilung, Mengenkontingente oder Koordination von Ausschreibungen. Auch stillschweigende Absprachen können unter den Begriff fallen.

Formen der Kartellbildung umfassen explizite Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Mengenkontrollen, Absprachen über Ausschreibungen sowie koordiniertes Verhalten, das

Ursachen und Rahmenbedingungen: Kartellbildungen entstehen oft in Märkten mit wenigen Anbietern, hohen Markteintrittsbarrieren, homogener Produkten und

Wirkungen: Kartelle führen meist zu höheren Preisen, geringerer Produktvielfalt und verzögerter Innovation. Ressourcenallokation kann ineffizient werden,

Rechtsrahmen und Durchsetzung: In der Europäischen Union und in Deutschland sind kartellrechtliche Absprachen grundsätzlich verboten. Art.

Historische und aktuelle Perspektiven: Kartellbildungen sind in vielen Branchen aufgetreten, teils über längere Zeit sichtbar oder

ohne
formelle
Vereinbarung
erfolgt.
In
manchen
Rechtsordnungen
werden
auch
vertikale
Kartelle,
also
Absprachen
zwischen
Herstellern
und
Händlern,
als
wettbewerbswidrig
bewertet.
transparenter
Preisgestaltung.
Sie
können
entstehen,
wenn
Unternehmen
Anreize
sehen,
Gewinne
zu
stabilisieren,
insbesondere
in
Phasen
schwankender
Nachfrage
oder
unsicherer
Märkte.
was
Wohlfahrtsverluste
zu
Lasten
der
Verbraucher
und
der
Wirtschaft
bedeutet.
101
Abs.
1
AEUV
untersagt
Preisabsprachen,
Marktaufteilungen
und
Absprachen
über
Wettbewerbsbedingungen;
nationales
Recht
ergänzt
dies
durch
das
Gesetz
gegen
Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB).
Die
Durchsetzung
erfolgt
durch
Wettbewerbsbehörden,
Bußgelder
und
zivilrechtliche
Schadensersatzansprüche.
Unternehmen
können
durch
Selbstanzeige
und
Kooperation
im
Rahmen
von
Leniency-Programmen
oft
milder
behandelt
werden.
durch
Ermittlungen
aufgedeckt
worden.
Moderne
Aufdeckung
stützt
sich
auf
Marktbeobachtung,
Preis-
und
Absatzdaten,
Whistleblower
und
internationale
Zusammenarbeit
zwischen
Behörden.