Kartellbildungen
Kartellbildungen bezeichnet die Bildung oder Aufrechterhaltung von Absprachen zwischen Unternehmen, die in derselben Branche konkurrieren. Ziel ist es, den Wettbewerb zu beschränken, zum Beispiel durch Preisfestlegung, Marktaufteilung, Mengenkontingente oder Koordination von Ausschreibungen. Auch stillschweigende Absprachen können unter den Begriff fallen.
Formen der Kartellbildung umfassen explizite Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Mengenkontrollen, Absprachen über Ausschreibungen sowie koordiniertes Verhalten, das
Ursachen und Rahmenbedingungen: Kartellbildungen entstehen oft in Märkten mit wenigen Anbietern, hohen Markteintrittsbarrieren, homogener Produkten und
Wirkungen: Kartelle führen meist zu höheren Preisen, geringerer Produktvielfalt und verzögerter Innovation. Ressourcenallokation kann ineffizient werden,
Rechtsrahmen und Durchsetzung: In der Europäischen Union und in Deutschland sind kartellrechtliche Absprachen grundsätzlich verboten. Art.
Historische und aktuelle Perspektiven: Kartellbildungen sind in vielen Branchen aufgetreten, teils über längere Zeit sichtbar oder