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wettbewerbswidrig

Wettbewerbswidrig ist ein im Wirtschaftsrecht gebräuchlicher Begriff, der Verhaltensweisen beschreibt, die gegen die Regeln des fairen Wettbewerbs verstoßen. Solche Handlungen zielen darauf ab, Wettbewerber, Verbraucher oder andere Marktteilnehmer unlauter zu benachteiligen, zu täuschen oder zu irreführen. Der Ausdruck wird im Zusammenhang mit dem unlauteren Wettbewerb verwendet, dem Kernbestandteil des deutschen Wettbewerbsrechts.

Rechtliche Grundlage ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das UWG verbietet eine Reihe von

Typische Beispiele wettbewerbswidrigen Verhaltens umfassen irreführende Werbeaussagen, falsche oder täuschende Produktangaben, Herabsetzung eines Konkurrenten, Verwechslungsgefahr durch

Durchsetzung erfolgt meist zivilrechtlich: betroffene Unternehmen oder Verbraucherschutzorganisationen können Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Gerichte können

unlauteren
Geschäftspraktiken
und
ermöglicht
Betroffenen
Abwehr-
und
Rechtsmittel.
Zu
den
relevanten
Bereichen
gehören
irreführende
oder
falsche
Werbung,
irreführende
Herkunfts-
oder
Eigenschaftsangaben,
unfaire
Nachahmungen
von
Waren
oder
Dienstleistungen
sowie
unangemessene
oder
aggressive
Vertriebsmethoden.
Auch
unzulässige
Preisangaben
oder
unausgewogene
Vergleiche
mit
Wettbewerbern
können
wettbewerbswidrig
sein.
Ob
eine
konkrete
Handlung
wettbewerbswidrig
ist,
hängt
von
ihrem
Wortlaut,
ihrem
Kontext
und
ihrer
Wirkung
auf
Verbraucher
und
Mitbewerber
ab.
Nachahmung
sowie
Druck-
oder
Belästigungstaktiken
gegenüber
Kunden.
Ziel
solcher
Praktiken
ist
oft
eine
Monopolisierung
oder
eine
Verzerrung
des
Marktes,
was
der
Rechtsordnung
entgegensteht.
Unterlassungs-,
Schadensersatz-
oder
Kostenaussprüche
verhängen.
Die
Kennzeichnung
einer
Handlung
als
wettbewerbswidrig
dient
damit
primär
der
zivilrechtlichen
Abwehr
und
Schadensbegrenzung,
nicht
der
strafrechtlichen
Ahndung,
soweit
kein
anderes
Gesetz
greift.