wettbewerbswidrig
Wettbewerbswidrig ist ein im Wirtschaftsrecht gebräuchlicher Begriff, der Verhaltensweisen beschreibt, die gegen die Regeln des fairen Wettbewerbs verstoßen. Solche Handlungen zielen darauf ab, Wettbewerber, Verbraucher oder andere Marktteilnehmer unlauter zu benachteiligen, zu täuschen oder zu irreführen. Der Ausdruck wird im Zusammenhang mit dem unlauteren Wettbewerb verwendet, dem Kernbestandteil des deutschen Wettbewerbsrechts.
Rechtliche Grundlage ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das UWG verbietet eine Reihe von
Typische Beispiele wettbewerbswidrigen Verhaltens umfassen irreführende Werbeaussagen, falsche oder täuschende Produktangaben, Herabsetzung eines Konkurrenten, Verwechslungsgefahr durch
Durchsetzung erfolgt meist zivilrechtlich: betroffene Unternehmen oder Verbraucherschutzorganisationen können Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Gerichte können