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Investitionskrediten

Investitionskredite sind langfristige Bankkredite, die Unternehmen zur Finanzierung von Investitionen in Anlagevermögen gewährt werden. Sie dienen der Beschaffung, Erweiterung oder Modernisierung von Produktionsanlagen, Maschinen, Gebäuden, IT-Infrastruktur oder Forschungs- und Entwicklungsprojekten und sollen die Leistungsfähigkeit, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens erhöhen.

Typische Merkmale sind lange Laufzeiten, oft fünf bis 15 Jahre oder mehr, sowie eine planbare Tilgungsstruktur.

Die Vergabe erfolgt durch Banken, Entwicklungsbanken oder Förderinstitute. Die Kreditwürdigkeit des Unternehmens, die Rentabilität des Investitionsprojekts

Typische Investitionsformen umfassen Erwerb oder Neubau von Anlagen, Modernisierung oder Erweiterung von Produktionsstätten, energetische Modernisierung, Digitalisierungsvorhaben

Wirtschaftlich tragen Investitionskredite zur langfristigen Kapitalbildung, Arbeitsplatzsicherung und Produktivitätssteigerung bei; sie unterliegen oft nationalen Beihilfe- und

Zinsen
können
fest
oder
variabel
sein,
häufig
mit
einer
mehrjährigen
Zinsbindung.
Je
nach
Kreditform
kann
eine
Anlauf-
oder
Schonfrist
vereinbart
werden.
Zur
Sicherheit
dienen
üblicherweise
Grundpfandrechte,
Werte
der
finanzierten
Anlagegüter
und
teilweise
Bürgschaften.
und
die
Fähigkeit
zur
Bedienung
von
Zins
und
Tilgung
stehen
im
Fokus.
Häufig
sind
detaillierte
Investitionspläne,
Kosten-Nutzen-Rechnungen
und
Finanzierungsrückflüsse
erforderlich.
Öffentliche
Förderprogramme,
Bürgschaften
oder
zinsgünstige
Konditionen
über
Förderbanken
(zum
Beispiel
KfW)
können
die
Konditionen
verbessern.
sowie
Unternehmensübernahmen.
Investitionskredite
unterscheiden
sich
damit
von
Betriebsmittel-
oder
Kontokorrentkrediten,
die
dem
laufenden
Liquiditätsbedarf
dienen
und
kürzere
Laufzeiten
aufweisen.
Förderregelungen.