Home

Indizien

Indizien bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch Hinweise oder Zeichen, die auf das Vorliegen einer Tatsache hindeuten, ohne diese direkt zu beweisen. In der Rechtswissenschaft wird der Begriff oft als Indizienbeweis verwendet: Indizien sind Umstände oder Beweismittel, deren Vorhandensein eine Schlussfolgerung auf eine nicht unmittelbar beobachtbare Tatsache ermöglicht. Im Gegensatz zum direkten Beweis, etwa einem Geständnis, einer direkten Beobachtung oder Videoaufnahme, führt eine Gesamtschau mehrerer Indizien zu einer Feststellung der Tat oder der Schuld einer Person.

Eine Indizienkette (Kette von Indizien) entsteht, wenn mehrere Indizien nacheinander zusammenwirken und ihre kombinierten Schlussfolgerungen tragfähig

Der Begriff wird auch außerhalb des Rechts verwendet: Indizien sind allgemein Hinweise, die Vermutungen oder Hypothesen

machen.
Dabei
kommt
es
auf
Qualität,
Relevanz
und
Verlässlichkeit
der
Indizien
an.
In
der
Praxis
umfassen
Indizien
forensische
Spuren
(DNA,
Fingerabdrücke),
physische
Gegenstände,
zeitliche
Abläufe,
Motive
oder
Verhaltensweisen
sowie
digitale
Spuren
(Logs,
Metadaten).
Die
Beurteilung
erfolgt
durch
eine
Gesamtschau
der
Beweise,
wobei
die
Indizien
als
Hinweise
auf
eine
Tatsache
interpretiert
werden;
einzelne
Indizien
können
unzuverlässig
sein,
doch
in
der
Summe
können
sie
eine
belastbare
Schlussfolgerung
ermöglichen.
stützen.
Die
verantwortungsvolle
Nutzung
von
Indizien
erfordert
eine
sorgfältige
Abwägung
von
Wahrscheinlichkeiten
und
Kontext,
um
Fehlinterpretationen
zu
vermeiden.