Hauptpflegeperson
Der Begriff Hauptpflegeperson wird im deutschsprachigen Pflegewesen verwendet und bezeichnet die primäre Bezugsperson für die Pflege einer Patientin bzw. eines Patienten oder einer Heimbewohnerin bzw. eines Heimbewohners. In der Regel handelt es sich dabei um eine examiniert Pflegerin bzw. einen examinierten Pfleger, je nach Einrichtung kann jedoch auch eine Pflegeassistenz oder eine andere qualifizierte Pflegefachkraft diese Rolle übernehmen.
Zu den Aufgaben der Hauptpflegeperson gehören die Einschätzung des individuellen Pflegebedarfs, die Erstellung und regelmäßige Anpassung
Im Rahmen von Bezugspflegesystemen wird der Hauptpflegeperson häufig eine bestimmte Patientin bzw. ein bestimmter Patient zugeordnet,
Der Begriff ist nicht ein gesetzlich standardisierter Titel; die konkrete Ausgestaltung variiert je nach Rechtskreis, Trägerschaft