Home

Ansprechpartnerin

Ansprechpartnerin ist die weibliche Bezeichnung für eine Person, die als erster Kontaktpunkt für eine bestimmte Angelegenheit, Organisation oder ein Projekt fungiert. Der Begriff wird vor allem in Unternehmen, Behörden, öffentlichen Einrichtungen und im Kundenservice verwendet.

Zu den typischen Aufgaben einer Ansprechpartnerin gehören die Bereitstellung von Informationen, die Weiterleitung von Anfragen an

Begriffsvielfalt und Neutralität: Die feminine Form Ansprechpartnerin wird häufig parallel zu der geschlechtsneutralen Bezeichnung Ansprechperson oder

Rechtlicher Rahmen und Datenschutz: Ansprechpartnerinnen sind dafür verantwortlich, sensible Informationen vertraulich zu behandeln und geltende Datenschutzbestimmungen

Typische Einsatzgebiete: Kundendienst, Personalabteilungen, Projekt- oder Qualitätsmanagement, Verwaltung sowie öffentliche Ämter. In Lebensläufen, Stellenanzeigen oder offiziellen

zuständige
Stellen,
die
Koordination
von
Terminen
und
die
Vertretung
gegenüber
Kunden,
Partnern
oder
Mitarbeitenden.
Sie
fungiert
als
zentrale
Schnittstelle,
beantwortet
grundlegende
Fragen,
gibt
Hinweise
und
sorgt
dafür,
dass
Anfragen
sachgerecht
bearbeitet
werden.
In
vielen
Fällen
übernimmt
sie
zudem
die
Eskalation
komplexerer
Probleme
an
geeignete
Fachbereiche.
Kontaktperson
verwendet.
In
formellen
Zusammenhängen
kann
auch
eine
geschlechtergerechte
Formulierung
gewählt
werden,
um
alle
Geschlechter
einzubeziehen.
einzuhalten.
Oft
bestehen
interne
Richtlinien,
wer
Anfragen
entgegennimmt,
kategorisiert
und
weiterleitet.
Schreiben
dient
die
Angabe
einer
Ansprechpartnerin
dazu,
Klarheit
darüber
zu
schaffen,
wer
kontaktiert
werden
soll
und
wer
als
erster
Ansprechpartner
fungiert.