Hauptmietvertrags
Der Begriff Hauptmietvertrag bezeichnet im deutschen Mietrecht das zentrale Rechtsverhältnis zwischen Vermieter und Hauptmieter über eine Wohnung oder gewerblich genutzte Räume. Er regelt die Nutzung der Mietsache, die Mietzahlungen, die Laufzeit des Vertrags und die Pflichten beider Parteien. Er bildet die Rechtsgrundlage auch für mögliche Untermietverhältnisse.
Im Hauptmietvertrag sind typischerweise Kaltmiete, Nebenkosten und ggf. Abschlagszahlungen festgelegt. Eine Kautionsvereinbarung gehört häufig dazu; in
Eine Untermiete bedarf in der Regel der Zustimmung des Vermieters, wobei die Einwilligung nicht willkürlich verweigert
Ordentliche Kündigungen durch Mieter oder Vermieter richten sich nach den gesetzlich vorgesehenen Fristen und Umständen; üblicherweise