Handelsfreiheit
Handelsfreiheit bezeichnet in der Regel das Recht, Waren und Dienstleistungen frei zu handeln, Verträge abzuschließen, Wettbewerb zu betreiben und Marktteilnehmer zu wählen. Sie umfasst das Rechtsprinzip, dass der Staat Handelshemmnisse, Preiszuschläge oder Beschränkungen nicht grundlos festlegen darf oder dass solche Beschränkungen gerechtfertigt sein müssen. Handelsfreiheit bedeutet nicht die völlige Abwesenheit von Regulierung: Staatliche Maßnahmen zum Verbraucherschutz, zur Wahrung der öffentlichen Ordnung, zur Verhinderung unlauterer Praktiken (Wettbewerbsrechts), Umwelt- und Arbeitsstandards sind zulässig, solange sie verhältnismäßig und rechtmäßig sind.
Historischer Hintergrund: In der liberalen Wirtschaftstheorie des 18. und 19. Jahrhunderts war die Handelsfreiheit ein Kernprinzip,
Aktuelle Bedeutung: In der Praxis wird Handelsfreiheit durch Rechtsrahmen wie Wettbewerbsgesetz, Zuständigkeiten der Europäischen Union und