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Grenzmaße

Grenzmaße, plural for Grenzmaß, bezeichnet in der Maßtheorie und Wahrscheinlichkeit ein Grenzverhalten von Folgen von Maßen. Gegeben ein messbarer Raum (X, F) und eine Folge von endlichen Maßen μ_n auf X, heißt ein Maß μ das Grenzmaß oder Grenzmaß der Folge, wenn μ_n gegen μ konvergiert im Sinn der schwachen Konvergenz: Für alle beschränkten stetigen Funktionen f: X → R gilt ∫ f dμ_n → ∫ f dμ. Sind μ_n Wahrscheinlichkeitsmaße (μ_n(X) = 1), spricht man von einer Grenzverteilung; dann konvergieren μ_n gegen μ schwach und μ ist ebenfalls ein Wahrscheinlichkeitsmaß.

In lokalkompakten Räumen oder Polnischen Räumen verwendet man oft die vage Konvergenz mit Testfunktionen mit kompaktem

Beispiele veranschaulichen die Bedeutung: Der zentrale Grenzwertsatz besagt, dass die Verteilung der normalisierten Summe einer großen

Anwendungen finden Grenzmaße in der Statistik, der empirischen Maßtheorie, der Dynamik und der statistischen Mechanik, wo

Rand.
Das
Portmanteau-Theorem
liefert
äquivalente
Charakterisierungen
der
schwachen
Konvergenz,
etwa
Konvergenz
von
Maßen
für
Mengen
mit
Stetigkeitsmengen
oder
offenen
bzw.
abgeschlossenen
Mengen.
Anzahl
unabhängiger
Zufallsvariablen
gegen
eine
Normalverteilung
konvergiert,
d.
h.
μ_n
⇒
μ
mit
μ
entsprechend
der
Normalverteilung.
Ein
Dirac-Delta-Sequence
δ_{x_n}
konvergiert
gegen
δ_x,
wenn
x_n
gegen
x
konvergiert.
Umgekehrt
kann
eine
Folge
von
Maßen
auch
ohne
Konvergenz
bleiben;
oft
hilft
Prokhorovs
Theorem,
dass
bei
Tendenz
zur
Stetigkeit
einer
Folge
von
Wahrscheinlichkeitsmaßen
eine
schwache
Teilfolge
existiert.
sie
das
asymptotische
Verhalten
von
Systemen
beschreiben.