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Genehmigungsentscheidungen

Genehmigungsentscheidungen sind rechtsverbindliche Verwaltungsakte, mit denen Behörden die Erlaubnis zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit erteilen oder eine Planung, ein Vorhaben oder den Betrieb einer Anlage genehmigen oder ablehnen. Typische Bereiche sind Bau- und Immissionsschutz (z. B. Baugenehmigungen für Gebäude), Umweltrecht (Umweltgenehmigungen, UVP) und Betriebsgenehmigungen für Anlagen oder Unternehmen. Die Entscheidungen beruhen auf geltenden Rechtsvorschriften, fachtechnischer Prüfung und, wo vorgesehen, öffentlichen Belangen.

In den meisten Fällen erfolgt ein formelles Antragsverfahren: Antragstellung, Prüfung durch die zuständige Behörde, ggf. Umweltverträglichkeitsprüfung,

Gegen eine Genehmigungsentscheidung stehen betroffenen Parteien Rechtsbehelfe offen, z. B. Widerspruch oder Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht.

Der Begriff ist sektorübergreifend; er ist zentral für Planung, Umwelt, Wirtschaft und Bauwesen. Eine Genehmigung begründet

Sicherstellung
von
Schutzgütern,
sowie
Anhörung
von
Betroffenen
und
Veröffentlichung.
Der
Genehmigungsentscheid
enthält
die
Rechtsgrundlagen,
ggf.
Auflagen
oder
Bedingungen,
und
oft
Fristen,
innerhalb
derer
die
Genehmigung
wirksam
wird
oder
Widerruf
erfolgen
kann.
In
manchen
Fällen
ist
eine
vorläufige
Anordnung
oder
eine
Aussetzung
der
Vollziehung
möglich,
um
eine
unverzügliche
Durchsetzung
der
Entscheidung
zu
vermeiden
oder
zu
sichern.
typischerweise
Rechte
und
Pflichten,
deren
Nichteinhaltung
Bußgelder,
Auflagenänderungen
oder
Rücknahme
der
Genehmigung
nach
sich
ziehen
kann.