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Gefahrgüter

Gefahrgut sind Stoffe oder Gegenstände, die bei Transport sicherheitsrelevante Risiken für Mensch und Umwelt darstellen können. Dazu gehören entzündbare, giftige, reizende, ätzende, radioaktive, korrosive oder reaktive Stoffe sowie Mischungen und Abfälle. Zur Einstufung werden UN-Nummern und Gefahrklassen verwendet; es gibt neun Hauptklassen, die weiter durch Unterklassen und Nebengefahren differenziert werden. Beispiele: brennbare Flüssigkeiten (Klasse 3), ätzende Stoffe (Klasse 8) und giftige Substanzen (Klasse 6).

Der Transport von Gefahrgut unterliegt internationalen und europäischen Regelwerken. Die wichtigsten Rahmenwerke sind ADR/RID für Straßen-

Beim Transport müssen Kennzeichnungen, Verpackungen, Mengenbegrenzungen und Trennregeln eingehalten werden; Schulungen für Personal, Fahrer und Verlader

Nicht alle Gefahrgüter unterliegen weltweit gleichen Regelungen; es bestehen Ausnahmen für Kleinstmengen oder innerbetriebliche Transporte. Die

bzw.
Schienentransport
in
Europa,
IMDG-Code
für
den
Seetransport
und
IATA-DGR
für
Luftfracht.
Für
jeden
Stoff
gilt
eine
UN-Nummer
sowie
eine
Einstufung
in
eine
Gefahrklasse;
dazu
kommen
Verpackungs-
und
Kennzeichnungsvorschriften
sowie
Begleitdokumente.
Die
Verpackung
wird
in
Packmittelkategorien
eingeteilt
(I,
II,
III);
auf
dem
Transportbehälter
sind
UN-Nummer,
Gefahrenbezeichnung,
Gefahrklasse
und
ggf.
Nebenrisiken
anzubringen.
sowie
eine
Gefährdungsbeurteilung
sind
Pflicht.
Jedes
Gefahrgut
wird
in
Transportdokumenten
aufgeführt,
die
UN-Nummer,
Handelsname,
Gefahrklasse,
Packungsgruppe
und
Nebenrisiken
enthalten.
Notfall-
und
Umweltschutzpläne
sind
vorgesehen;
Ersthelfer
können
sich
auf
das
Emergency
Response
Guidebook
(ERG)
beziehen.
Einhaltung
der
Vorschriften
dient
der
Minimierung
von
Risiken
bei
Beförderung,
Lagerung
und
Handhabung
und
wird
von
Behörden
überwacht.