Gebäudeeinrichtung
Gebäudeeinrichtung bezeichnet die Gestaltung, Beschaffung und Installation der Innenausstattung eines Gebäudes. Sie umfasst sowohl die funktionale Nutzung von Räumen als auch ästhetische Gestaltungsaspekte, und wird von Architekten, Innenarchitekten und Facility‑Managern koordiniert. Ziel ist ein nutzungsfreundlicher, sicherer und komfortabler Innenraum, der jeweiligen Nutzungsanforderungen gerecht wird.
Zu den Bausteinen gehören Möbel, Einbauten und Ausstattungen (Sitz- und Stellmöbel, Küche, Sanitärbereiche, Einbauschränke), sowie technische
Der Planungsprozess umfasst Bedarfsanalyse, Raumkonzept, Nutzungsplanung, Tragwerks- und Haustechnikkoordination, sowie Kostenplanung. Die Umsetzung erfolgt durch Architekten,
Gebäudeeinrichtung unterscheidet sich vom Innenausbau; ersteres konzentriert sich auf bewegliche und integrierte Ausstattungen, letzteres auf Tragkonstruktionen
Wirtschaftlich und ökologisch relevant sind Lebenszyklusbetrachtung, Wartung, Modernisierung und Nachhaltigkeitsaspekte. In öffentlichen Gebäuden gelten zusätzlich Vorschriften